Industriebauten können nach Abschnitt 7 der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) im Verfahren mit Brandlastermittlung (Rechenverfahren nach DIN 18230-Teil1) bewertet werden, wenn eine Auslegung nach Abschnitt 6 nicht wirtschaftlich oder aufgrund der geplanten Nutzung nicht ausführbar ist.
In diesem Verfahren wird die zulässige Größe der Brandabschnitte berechnet, in Abhängigkeit der Anforderungen an Baustoffe und Bauteile (Feuerwiderstandsdauer) und den geplanten oder vorhandenen Brandlasten.
Hierfür ist als Grundlage eine Ermittlung der vorhandenen oder geplanten Brandlasten in den Hallenbereichen erforderlich, die wir für Sie gern durchführen!