Zur Umsetzung der erstellten Brandschutzplanung ist eine passgenaue Ausführungsplanung erforderlich.
Die gestellten Anforderungen aus den zutreffenden Genehmigungsunterlagen (Baugenehmigung, Brandschutzkonzept oder -nachweis und Stellungnahmen der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle) müssen erfüllt werden, zur Einhaltung der Wirtschaftlichkeit sollten aber keine hierüber hinausgehenden oder zu teuren Maßnahmen geplant werden.
Deshalb sollte durch uns eine brandschutztechnische Begleitung der Ausführungsplanung erfolgen, nur hierdurch kann eine möglichst wirtschaftliche Ausführung erreicht werden!