Die Umsetzung der Brandschutzkonzepte und -nachweise muss vor der Inbetriebnahme des Gebäudes durch den Nachweisberechtigten oder Sachverständigen für Brandschutz gegenüber der Bauaufsicht bescheinigt werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Bauausführung baubegleitend in regelmäßigen Abständen geprüft wird.
Brandschutztechnische Fragestellungen bezüglich der Ausführung können bei den Begehungen ebenso kurzfristig geklärt werden.
Eine ausreichende Überwachung und Beratung sichert hierbei eine reibungslose und pünktliche Inbetriebnahme.
Die „systematisch-stichprobenartige Kontrolle“ umfasst die Leistungen der Stufe 2 nach AHO und stellt eine besondere Leistung dar.
Diese Prüfung baut auf der Stufe 1 auf und wird durch einzelne stichprobenartige Prüfungen der brandschutztechnischen Bauprodukte und die Beurteilung von Sonderlösungen ergänzt. Die vorgelegten Unterlagen und Prüfberichte werden intensiver geprüft und im Detail mit dem Brandschutzkonzept abgeglichen.
Die genauen Leistungen können der AHO entnommen werden.
Die „systematisch-stichprobenartige Kontrolle“ stellt die Stufe 2 dar und wird für die Fachbauleitung für Sonderbauten als ausreichend bewertet!