Die Umsetzung der Brandschutzkonzepte und -nachweise muss vor der Inbetriebnahme des Gebäudes durch den Nachweisberechtigten oder Sachverständigen für Brandschutz gegenüber der Bauaufsicht bescheinigt werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Bauausführung baubegleitend in regelmäßigen Abständen geprüft wird.
Brandschutztechnische Fragestellungen bezüglich der Ausführung können bei den Begehungen ebenso kurzfristig geklärt werden.
Eine ausreichende Überwachung und Beratung sichert hierbei eine reibungslose und pünktliche Inbetriebnahme.
Die „baubegleitende Qualitätssicherung“ umfasst die Leistungen der Stufe 3 nach AHO und stellt eine zusätzliche/außergewöhnliche Leistung dar.
Diese Prüfung baut auf den vorangegangenen Stufen auf und stellt eine vollständige Prüfungen der brandschutztechnischen Bauprodukte dar. Die Ausführung der Bauprodukte nach den Eignungsnachweisen wird vor Ort geprüft, Prüfungen von Sachverständigen werden begleitet. Hierbei ist eine Anwesenheit des Fachbauleiters bei allen relevanten Gewerken erforderlich, der hierbei entstehende Aufwand muss detailliert abgestimmt und beschrieben werden.
Die möglichen Leistungen sind in der AHO definiert.
Die „baubegleitende Qualitätssicherung“ stellt die Stufe 3 dar und muss als zusätzliche/außergewöhnliche Leistung für jeden Einzelfall genau definiert werden!