Die Umsetzung der Brandschutzkonzepte und -nachweise muss vor der Inbetriebnahme des Gebäudes durch den Nachweisberechtigten oder Sachverständigen für Brandschutz gegenüber der Bauaufsicht bescheinigt werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Bauausführung baubegleitend in regelmäßigen Abständen geprüft wird.
Brandschutztechnische Fragestellungen bezüglich der Ausführung können bei den Begehungen ebenso kurzfristig geklärt werden.
Eine ausreichende Überwachung und Beratung sichert hierbei eine reibungslose und pünktliche Inbetriebnahme.
Die Prüfung auf „prinzipielle Übereinstimmung“ umfasst die Leistungen der Stufe 1 nach AHO und stellt die Grundleistung dar.
Die Prüfung umfasst hierbei Begehungen und eine Plausibilitätskontrolle der vorgelegten Errichtererklärungen der Unternehmer und Prüfberichte von Sachverständigen. Wesentliche Abweichungen der Ausführung vom genehmigten Brandschutzkonzept werden erkannt und können bewertet werden, bei Erfordernis kann das Brandschutzkonzept fortgeschrieben werden.
Die genauen Leistungen sind in der AHO definiert.
Die Prüfung auf „prinzipielle Übereinstimmung“ stellt die Grundleistung
(Stufe 1) dar. Je nach Ihren Anforderungen kann aber auch die Stufe 2, Stufe 3 oder eine Kombination hieraus erforderlich sein. Gern werden wir Sie hierzu beraten!