Bei Regelbauten der Gebäudeklasse 1 bis 5 wird der Nachweis des Brandschutzes in Hessen durch einen Brandschutznachweis erbracht (nach Hessischer Bauordnung, HBO).
Bei der Gebäudeklasse 1 bis 3 wird dieser Nachweis in der Regel durch den Bauvorlageberechtigten (Architekten) mit bearbeitet. Bei Bedarf können wir Sie hierbei gern unterstützen.
Brandschutznachweise der Gebäudeklasse 4 müssen durch einen in Hessen anerkannten Nachweisberechtigten erstellt werden, sie werden dann nicht mehr geprüft. Als Nachweisberechtigter kann ich Ihnen diese Leistung anbieten.
Brandschutznachweise der Gebäudeklasse 5 kann ich Ihnen ebenfalls erstellen, diese werden in Hessen durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz geprüft.
Eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauaufsicht und der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle oder dem Prüfsachverständigen für Brandschutz ist auch bei Brandschutznachweisen im Sinne eines schnellen und reibungslosen Ablaufs zu empfehlen.
Andere Bundesländer:
In anderen Bundesländern existieren teilweise andere Gebäudeklassen und Begrifflichkeiten, die aber insgesamt das gleiche Ziel haben.
Die Brandschutznachweise werden hierzu im Einzelfall auf das jeweilige Bundesland angepasst.
Wir beraten Sie genau für Ihren Bedarf individuell und umfassend!