Für geregelte Sonderbauten sind baurechtlich Brandschutzordnungen erforderlich, außerdem werden diese meist für Arbeitsstätten verlangt.
Brandschutzordnungen werden nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C erstellt und bei Erfordernis mit den beteiligten Dienststellen abgestimmt.
Bei Erstellung der Brandschutzordnungen werden Ihre betrieblichen Anforderungen für jeden Einzelfall berücksichtigt!