Für alle Fragestellungen des vorbeugenden Brandschutzes können brandschutztechnische Stellungnahmen erstellt, mit den Beteiligten Bauherrn, Planern und Dienststellen abgestimmt und zur Begründung eines speziellen Sachverhalts vorgelegt werden.
So haben Sie für jeden Einzelfall eine genaue brandschutztechnische Bewertung, an deren Ende passende Lösungen gefunden und beschrieben werden.