IBBSV - Ingenieurbüro für Brandschutz und Sicherheitstechnik Vöpel
Vorbeugender Brandschutz und Sicherheitstechnik sind unser Metier
Informieren Sie sich auf unseren Seiten über die von uns angebotenen Leistungen im vorbeugenden baulichen und organisatorischen Brandschutz und der Sicherheitstechnik.
Sprechen Sie uns an, wenn Sie weitere Angaben benötigen. Gern stehen wir Ihnen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung, in der Ihr genauer Bedarf und das weitere Vorgehen besprochen werden können.
Unser Angebot
Hier stellen wir Ihnen unsere Produkte und Dienstleistungen vor.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf – wir helfen Ihnen gerne weiter!

Brandschutzplanung
Brandschutzkonzepte:
Für den Nachweis des Brandschutzes werden in Hessen für Sonderbauten Brandschutzkonzepte nach Bauvorlagenerlass erstellt, alternativ können diese auch nach vfdb-Richtlinie 01/01 erstellt werden.
Brandschutzkonzepte für folgende Arten von Sonderbauten kann ich Ihnen erstellen und mit der Bauaufsicht und der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle abstimmen:
- Krankenhäuser,
- Alten- und Pflegeheime,
- Beherbergungsstätten,
- Kindergärten, Kinderhorte,
- Schulen, Hochschulen,
- Hochhäuser,
- Industriebauten, Hochregallager,
- Versammlungsstätten,
- Garagen,
- Büro- und Verwaltungsgebäude,
- Schank- und Speisegaststätten,
- Justizvollzugsanstalten,
- Verkaufsstätten,
- Spielhallen,
- sonstige Sonderbauten.
Brandschutznachweise:
Bei Regelbauten der Gebäudeklasse 1 bis 5 wird der Nachweis des Brandschutzes in Hessen durch einen Brandschutznachweis erbracht (nach Hessischer Bauordnung, HBO).
Bei der Gebäudeklasse 1 bis 3 wird dieser Nachweis in der Regel durch den Bauvorlageberechtigten (Architekten) mit bearbeitet. Bei Bedarf können wir Sie hierbei gern unterstützen. Brandschutznachweise der Gebäudeklasse 4 müssen durch einen in Hessen anerkannten Nachweisberechtigten erstellt werden, sie werden dann nicht mehr geprüft. Als Nachweisberechtigter kann ich Ihnen diese Leistung anbieten. Brandschutznachweise der Gebäudeklasse 5 kann ich Ihnen ebenfalls erstellen, diese werden in Hessen durch einen Prüfsachverständigen für Brandschutz geprüft.
Brandschutzpläne
Brandschutzpläne dienen der Visualisierung der Brandschutzplanung und sind zum Verständnis der wesentlichen Anforderungen des Bauvorhabens für alle Beteiligten unverzichtbar. Wir halten die Brandschutzpläne für einen wesentlichen Bestandteil der Planungsunterlagen und erstellen Ihnen diese mit Eintragung aller wesentlichen Anforderungen Ihres Bauvorhabens!
Wir beraten Sie genau für Ihren Bedarf individuell und umfassend!

Brandschutzberatung
Brandschutztechnische Stellungnahmen:
Für alle Fragestellungen des vorbeugenden Brandschutzes können brandschutztechnische Stellungnahmen erstellt, mit den Beteiligten Bauherrn, Planern und Dienststellen abgestimmt und zur Begründung eines speziellen Sachverhalts vorgelegt werden.
So haben Sie für jeden Einzelfall eine genaue brandschutztechnische Bewertung, an deren Ende passende Lösungen gefunden und beschrieben werden.
Brandschutztechnische Beratung:
Haben Sie eine allgemeine brandschutztechnische Frage oder ein Problem im vorbeugenden Brandschutz?
Die Bauaufsicht oder die für den Brandschutz zuständige Dienststelle hat bei Ihnen eine Gefahrenverhütungsschau durchgeführt und sie können den zugesendeten Bericht fachlich nicht beurteilen?
Sie möchten durch uns eine fachliche Unterstützung während einer angekündigten Gefahrenverhütungsschau?
Ihre sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Löschanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Brandmeldeanlagen sind in die Jahre gekommen und müssen erneuert werden. Sind diese bei Ihrer aktuellen Nutzung noch erforderlich?
Machbarkeitsuntersuchungen:
Sie möchten in einem frühen Planungsstadium die rechtliche oder technische Machbarkeit, entstehende Kosten oder unterschiedliche Varianten Ihrer ersten Vorstellungen untersuchen?
Gern können wir sie hierbei auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt beraten! Die brandschutztechnischen Belange können so schon sehr früh im Detail genauer beleuchtet werden, Sie können zielgerichtet planen.
Abstimmungstermine:
In allen geplanten Abstimmungsgesprächen mit der Genehmigungsbehörde, der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle, mit Architekten, Fachplanern, ausführenden Firmen und Sachverständigen, können wir sie fachlich im Brandschutz unterstützen, oder die Gespräche auch für Sie durchführen.
Auch wenn nur ein Termin erforderlich ist, unterstützen wir Sie gern!

Organisatorischer Brandschutz
Feuerwehrpläne:
Insbesondere aus dem Blick des abwehrenden (Feuerwehr) und des vorbeugenden Brandschutz können wir Ihnen Feuerwehrpläne nach DIN 14095 erstellen, überarbeiten oder aktualisieren. Diese dienen der Feuerwehr zur Einsatzvorbereitung und bei einem Brand als Quelle für die wesentlichen Informationen über das betreffende Gebäude.
Flucht- und Rettungspläne:
Flucht- und Rettungspläne dienen den ortsunkundigen Nutzern der Gebäude zur Orientierung im Gebäude und zum Auffinden der Flucht- und Rettungswege. Als Grundlage für die Pläne werden die DIN 4844, BGV A8 und DIN ISO 23601 in der jeweils gültigen Fassung beachtet.
Externer Brandschutzbeauftragter:
Wenn Sie selbst keinen Brandschutzbeauftragten ausbilden und bestellen möchten, können Sie diesen auch extern beauftragen. Gern unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des organisatorischen Brandschutzes!
Brandschutzordnung:
Für geregelte Sonderbauten sind baurechtlich Brandschutzordnungen erforderlich, außerdem werden diese meist für Arbeitsstätten verlangt. Brandschutzordnungen werden nach DIN 14096 in den Teilen A, B und C erstellt und bei Erfordernis mit den beteiligten Dienst-stellen abgestimmt. Bei Erstellung der Brandschutzordnungen werden Ihre betrieblichen Anforderungen für jeden Einzelfall berücksichtigt!

Bauüberwachung
Prüfung Übereinstimmung:
Die Umsetzung der Brandschutzkonzepte und -nachweise muss vor der Inbetriebnahme des Gebäudes durch den Nachweisberechtigten oder Sachverständigen für Brandschutz gegenüber der Bauaufsicht bescheinigt werden.
Hierzu ist es erforderlich, dass die Bauausführung baubegleitend in regelmäßigen Abständen geprüft wird.
Brandschutztechnische Fragestellungen bezüglich der Ausführung können bei den Begehungen ebenso kurzfristig geklärt werden.
Eine ausreichende Überwachung und Beratung sichert hierbei eine reibungslose und pünktliche Inbetriebnahme.
Die Prüfung auf „prinzipielle Übereinstimmung“ umfasst die Leistungen der Stufe 1 nach AHO und stellt die Grund-leistung dar.
Die Prüfung umfasst hierbei Begehungen und eine Plausi-bilitätskontrolle der vorgelegten Errichtererklärungen der Unternehmer und Prüfberichte von Sachverständigen. Wesentliche Abweichungen der Ausführung vom genehmigten Brandschutzkonzept werden erkannt und können bewertet werden, bei Erfordernis kann das Brandschutzkonzept fortgeschrieben werden.
Die genauen Leistungen sind in der AHO definiert.
Die Prüfung auf „prinzipielle Übereinstimmung“ stellt die Grundleistung (Stufe 1) dar. Je nach Ihren Anforderungen kann aber auch die Stufe 2, Stufe 3 oder eine Kombination hieraus erforderlich sein.
Gern werden wir Sie hierzu beraten!

Rechenverfahren
Bemessung Rauch- und Wärmeabzugsanlagen:
Für Sonderbauten (z.B. Industriebauten oder Versammlungsstätten) können Rauchabzugsanlagen oder Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erforderlich sein. Diese werden in Abhängigkeit der Grundfläche der Räume oder für eine raucharme Schicht mit einer Höhe von mindestens 2,5 m bemessen.
Die Bemessung für eine raucharme Schicht mit einer Mindesthöhe von 2,5 m erfolgt nach DIN 18232, als natürlicher oder maschineller Rauchabzug.
In Abhängigkeit der geplanten Kubatur, Geschossigkeit und Nutzung des Gebäudes kann in Abstimmung mit Ihnen eine optimale Auslegung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen erreicht werden!
Brandlastermittlung Industriebau
Industriebauten können nach Abschnitt 7 der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) im Verfahren mit Brandlastermittlung (Rechenverfahren nach DIN 18230-Teil1) bewertet werden, wenn eine Auslegung nach Abschnitt 6 nicht wirtschaftlich oder aufgrund der geplanten Nutzung nicht ausführbar ist.
In diesem Verfahren wird die zulässige Größe der Brandabschnitte berechnet, in Abhängigkeit der Anforderungen an Baustoffe und Bauteile (Feuerwiderstandsdauer) und den geplanten oder vorhandenen Brandlasten.
Hierfür ist als Grundlage eine Ermittlung der vorhandenen oder geplanten Brandlasten in den Hallenbereichen erforderlich.
Löschwasserrückhaltung
Bei Lagerung von wassergefährdenden Stoffen oberhalb definierter Grenzwerte benötigen Sie eine Löschwasserrückhaltung nach der Richtlinie zur Bemessung von Löschwasser-Rückhalteanlagen beim Lagern wassergefährdender Stoffe (LöRüRL).
Als Grenzwerte gelten in der Wassergefährdungsklasse 1 (WGK 1) 100 t, in der Wassergefährdungsklasse 2 (WGK 2) 10 t und in der Wassergefährdungsklasse 3 (WGK 3) 1 t.
Wenn unterschiedliche Klassen zusammen gelagert werden, erfolgt eine entsprechende Addition der Teilmengen.
Abgestimmt auf die von Ihnen geplante Lagerung können wir die erforderliche Bemessung durchführen.

Schulungen
Brandschutzordnung:
Für geregelte Sonderbauten und Arbeitsstätten werden Brandschutzordnungen nach DIN 14096 erstellt. In diese Brandschutzordnungen (Teil B) müssen die Mitarbeiter auch zu Beginn ihres Arbeitsverhältnisses und danach jährlich wiederholend eingewiesen werden.
Dies können wir gern für Sie übernehmen!
Schulung Bauleiter:
Brandschutztechnische Belange werden auch auf Baustellen immer wichtiger. Damit sie eine korrekte Umsetzung von Brandschutznachweisen und Brandschutzkonzepten sicherstellen können, zeigen wir Ihnen die wesentlichen und kritischen Punkte in der Ausführung von Bauteilen, der Aufstellung der Dokumentation oder der Abnahmen von sicherheitstechnischen Anlagen.
Gern stehen wir Ihnen für weitere Informationen zur Verfügung!
Sonstige Schulungen:
Auch wenn der von Ihnen gewünschte Schulungsinhalt nicht in dieser Auflistung vorhanden ist, können Sie sich an uns wenden. Wir machen Ihnen gern einen passenden Vorschlag und sind für Anregungen offen.
IBBSV - Ingenieurbüro für Brandschutz und Sicherheitstechnik
Ihr Partner für Brandschutz und Sicherheitstechnik
Wir bieten umfassende Beratung im Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik.
Wir setzen auf individuelle Lösungen, um die Sicherheit Ihrer Gebäude zu gewährleisten.
